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Satzung



Stand vom 02.05.2009
§1 - §4   |   §5 - §8   |   §9 - §12   |   §13 - §16   |   §17 - §20

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „1. Fußballclub Lokomotive Leipzig e.V." (abgekürzt: 1. FC Lok Leipzig e.V.). Der Verein versteht sich in der Tradition des mit Wirkung zum 11. Januar 1946 zwangsweise aufgelösten Vereins "Verein für Bewegungsspiele e.V." (VfB), sowie des am 20. Januar 1966 gegründeten 1. FC Lokomotive Leipzig, der im Jahr 1991 in VfB Leipzig e.V. umbenannt wurde und aufgrund erneuter Insolvenz seinen Spielbetrieb zum 30. Juni 2004 einstellte.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der laufenden Nummer 3709 eingetragen.

(3) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Vereinsfarben, Vereinfahne und Vereinsemblem

(1) Die Vereinsfarben sind Blau-Gelb.

(2) Die Vereinsfahne bilden die Farben Blau-Gelb, ein Fußball sowie das Signum 1. FC Lokomotive Leipzig.

§ 3 Zweck und Aufgaben des Vereins

(1) Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Sports.

(2) Im Verein werden die Sportart Fußball sowie Breitensport betrieben. Die Ausübung anderer Sportarten ist zulässig, wenn dies in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.

(3) Der Verein fördert auf sportlichem Gebiet die durch Fairness und gegenseitige Achtung geprägte, körperliche, soziale und charakterliche Bildung seiner Mitglieder. Dabei ist die Anleitung der heranwachsenden Jugend ein besonderes Anliegen des Vereins.

(4) Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.

§ 4 Gemeinnützigkeit und Vereinsvermögen

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere durch Anmietung geeigneter Sportanlagen, die Förderung sportlicher Übungen sowie einen regelmäßigen Trainings- und Wettkampfbetrieb verwirklicht.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Zur Erreichung des Vereinszwecks darf der Verein im Rahmen des § 58 Abgabenordnung Vermögen ansammeln, Rücklagen bilden, Grundstücke erwerben, Gebäude und Anlagen errichten.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein kann jedoch nach Maßgabe der Vorschriften der Fachverbände Lizenz- oder Vertragsspielermannschaften unterhalten.

(6) Bei rechtmäßiger Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Landessportbund Sachsen e.V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 4 dieser Satzung zu verwenden hat.

(7) Der Verein wird grundsätzlich ehrenamtlich geführt. Mit Personen des Vorstandes können Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden. Der Vorstand ist zudem berechtigt, zur Durchführung der Vereinsaufgaben haupt- und nebenamtlich bezahlte Kräfte einzustellen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Verein kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Summe der Aufwandsentschädigungen einer Person darf im Geschäftsjahr den in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG bezeichneten Betrag nicht übersteigen. Das Nähere regelt der Vorstand durch Verordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf.

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Nächstes Spiel

Blau-Weiß Farnstädt - 1. FC Lok
Team 1 : Team 2
Wann?    Dienstag, 03.08.2010, 18:30 Uhr
Wo?    Sportplatz Farnstädt
Was?    Testspiel

Tabelle

Platz Mannschaft Punkte
1   Lok  1. FC Lok Leipzig   0
2   Budissa Bautzen  Budissa Bautzen   0
3   Carl Zeiss Jena II  Carl Zeiss Jena II   0
4   VfB Auerbach  VfB Auerbach   0
5   RasenballSport  Dynamo Dresden II   0
6   FC Sachsen  FC Sachsen Leipzig   0
7   RasenballSport  Rot-Weiß Erfurt II   0

Letztes Spiel

ZFC Meuselwitz - 1. FC Lok
Team 1 Team 2
1 : 1
Wann?    Freitag, 30.07.2010, 18:00 Uhr
Wo?    Bluechip-Arena
Was?    Testspiel
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